
Hornisgrinde-Wolf: Wenn Recht nicht mehr als gerecht empfunden wird
Ranking-Passage:
Der Hornisgrinde-Wolf GW2672m steht erneut vor einer möglichen Vergrämung. Doch was passiert, wenn daraus eine neue Entnahme entsteht, Naturschutzorganisationen dagegen klagen – und verlieren? Zwischen Recht, empfundener Gerechtigkeit und zivilem Ungehorsam entsteht eine Frage, die weit über Grindi hinausgeht.
Grindi und ziviler Ungehorsam: Was bleibt, wenn der Rechtsweg endet?
Die zwei getöteten Wölfe in Niedersachsen und die Geheimhaltung rund um Wolfsentnahmen haben wir bereits ausführlich behandelt: Grindi und die Geheimhaltung, wer die zwei Wölfe in Niedersachsen erschoss und was die Abschüsse für Grindi bedeuten.
Die nächste Frage ist schwieriger.
Für Grindi steht eine Vergrämung im Raum. Was geschieht, wenn diese als erfolglos bewertet wird, eine neue Entnahme folgt, Naturschutzorganisationen dagegen klagen – und vor Gericht verlieren?
Ein Gericht entscheidet, was rechtmäßig ist. Damit entscheidet es nicht, was Menschen als gerecht empfinden.
Genau hier beginnt ein Problem.
Was bleibt dem normalen Bürger?
Während der ersten Entnahme von Grindi bin ich wie viele andere durch das Gebiet gelaufen.
Hat diese Präsenz etwas bewirkt? Oder haben Größe und Topographie des Schwarzwaldes Grindi geschützt? Wir wissen es nicht.
Aber wir waren da.
Wir beobachteten. Wir dokumentierten. Wir machten sichtbar, dass diese Entscheidung nicht unbeobachtet blieb.
Das war keine Behinderung. Es war zivile Präsenz.
Doch was geschieht, wenn Beobachten, Demonstrieren und schließlich auch der Rechtsweg als wirkungslos empfunden werden?
Hier beginnt die Frage nach zivilem Ungehorsam.
Nicht nach Gewalt. Nicht nach Drohungen. Nicht danach, Jäger oder ein Entnahmeteam aufzuspüren.
Sondern nach der Frage, wie weit ein gesetzestreuer Bürger gehen darf, wenn er eine staatliche Handlung als legal anerkennt, sie aber moralisch für falsch hält.
Wo liegt die Grenze?
Deutschland kennt diese Frage aus der Anti-Atomkraftbewegung und anderen Umweltprotesten.
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Protest und eigenmächtiger Durchsetzung.
Menschen, die auf legalen Wegen im Schwarzwald laufen, beobachten und dokumentieren, üben ihre Bürgerrechte aus.
Ein Entnahmeteam gezielt aufzuspüren oder dessen Arbeit verhindern zu wollen, wäre etwas anderes.
Und genau deshalb ist die zunehmende Geheimhaltung problematisch.
Es kann eine Spirale entstehen:
Geheimhaltung → Misstrauen → stärkere Mobilisierung → Angst vor Störungen → noch mehr Geheimhaltung.
Reicht Beobachten?
Vielleicht ist das die falsche Frage.
Beobachtung muss eine Entnahme nicht physisch verhindern, um Bedeutung zu haben.
Sie kann dafür sorgen, dass staatliches Handeln sichtbar bleibt.
Was wurde beobachtet? Warum wurde vergrämt? Nach welchen Kriterien galt die Vergrämung als gescheitert? Warum wurde anschließend eine Tötung notwendig?
Das ist keine Behinderung.
Das ist öffentliche Kontrolle.
Vielleicht lag darin auch die eigentliche Bedeutung des damaligen Laufens für Grindi.
Wir werden nicht wissen, ob unsere Präsenz etwas verändert hat.
Aber wir haben nicht weggesehen.
Und genau hier liegt für mich die entscheidende Frage, falls Grindi erneut eine Entnahme droht:
Was bleibt einem gesetzestreuen Bürger, wenn der Staat eine Entscheidung treffen darf – er selbst diese Entscheidung aber weiterhin für ungerecht hält?