Laufen für die Greifensteiner Wölfe im Lahn-Dill-Kreis: Präsenz statt Militanz

Nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2026 ist die behördliche Zulassung zur Entnahme juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis im Eilverfahren rechtlich nicht beanstandet worden. Wer die Greifensteiner Wölfe unterstützen möchte, muss deshalb aber weder militant handeln noch rechtliche Grenzen überschreiten. Unsere Erfahrungen während der Entnahmephase des Hornisgrinde-Wolfs Grindi (GW2672m) zeigen eine andere Möglichkeit: auf geöffneten Wegen präsent sein, beobachten, dokumentieren und die Landschaft verstehen. Wie das Hessen-Urteil für Grindi einzuordnen ist, erklären wir hier: Grindi und das Hessen-Urteil.

Greifenstein beobachten: Die Landschaft verstehen statt die Jagd zu stören

Präsenz bedeutet nicht, möglichst viele Kilometer zurückzulegen. Wer Wald und Wildtiere verstehen will, achtet auf Waldränder, Lichtungen, Übergänge und natürliche Wildkorridore. Solche Strukturen werden von vielen Wildtieren genutzt. Sie sind deshalb für Naturbeobachter interessant – ohne daraus konkrete Aufenthaltsorte der Greifensteiner Wölfe abzuleiten.

Auch Hochsitze können etwas darüber erzählen, wie Jäger eine Landschaft lesen: Sichtachsen, Offenflächen und Gelände spielen bei ihrer Positionierung eine Rolle. Hochsitze sind jedoch fremdes Eigentum. Nicht betreten, anfassen, beschädigen oder blockieren. Ebenso gilt: Eine laufende Jagd oder behördliche Maßnahme nicht gezielt behindern.

Das gilt im gesamten diskutierten Landschaftsraum um Greifenstein, Dianaburg, Hof Heisterberg, Allendorf, Ulm, Ehringshausen, Leun, Braunfels, Aßlar-Berghausen, Solms-Biskirchen, Löhnberg und Sinn. Diese Ortsnamen sind keine Aussage darüber, wo sich ein Wolf aktuell befindet.

Man kann für Wölfe eintreten, ohne Konfrontation zu suchen. Friedliche und legale Präsenz, Naturbeobachtung und saubere Dokumentation sind ebenfalls Handlungsmöglichkeiten.

Mehr zur Beobachtung im Lahn-Dill-Kreis und zur klaren Grenze zwischen Präsenz und Jagdstörung: Greifensteiner Wölfe im Lahn-Dill-Kreis: beobachten, ohne die Jagd zu stören.

Die rechtliche Grundlage der aktuellen Entwicklung dokumentiert der Hessische Verwaltungsgerichtshof: Entnahme von vier Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis ist zulässig.

Der zentrale Gedanke: Man muss nicht militant sein, um aktiv zu sein. Präsenz kann ruhig, legal und aufmerksam sein..

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