GW999m: Christian Wilhelm sagt „Mit Maß und Ziel“ – aber was ist das Ziel?
Oberallgäus Landrat Christian Wilhelm bezeichnet die neue Möglichkeit zur Wolfsbejagung als ein Mittel, um „mit Maß und Ziel“ handeln zu können. Doch die Verfügung richtet sich nicht gegen einen bestimmten Wolf, der aktuell Nutztiere reißt. Deshalb stellt sich eine einfache Frage: Was genau ist das Ziel des Abschusses – und woran lässt sich später erkennen, ob dieses Ziel erreicht wurde?
Aktualisiert am 11.09.2026
Christian Wilhelm spricht von „Maß und Ziel“
Im Gespräch mit BR24 erklärt der Oberallgäuer Landrat Christian Wilhelm (Freie Wähler) zur neuen Wolfsregelung:
„Ich glaube, dass es ein gutes Mittel ist, das Ganze mit Maß und Ziel machen zu können.“
Die Verfügung wurde unabhängig vom letzten Nutztierriss erlassen. Im ausgewiesenen Gebiet im Oberallgäu darf zunächst ein Wolf erlegt werden.
Das Maß ist damit klar: ein Wolf.
Aber was genau ist das Ziel?
GW999m könnte sterben – aber was wäre danach anders?
Der seit Jahren im Oberallgäu nachgewiesene Wolf GW999m könnte getötet werden. Es könnte aber ebenso einen anderen Wolf treffen.
Nehmen wir an, GW999m wird geschossen.
Die schwer zu schützenden Weideflächen bleiben. Die Weidetiere bleiben. Und andere Wölfe können wieder in die Allgäuer Alpen einwandern.
Der Abschuss verändert zunächst nur eines:
Es gibt einen Wolf weniger.
Die Verfügung wird damit begründet, dass bestimmte Weidegebiete aufgrund ihrer natürlichen Bedingungen nicht oder nicht zumutbar wolfsabweisend eingezäunt werden können. Dieses Problem besteht auch nach einem Abschuss weiter.
Deshalb stellt sich die Frage, welche messbare Veränderung erwartet wird:
Weniger Nutztierrisse? Mehr Sicherheit für die Weidehaltung? Weniger Wolfsanwesenheit?
Oder ist bereits die zeitweise Reduzierung der Zahl der Wölfe das Ziel?
Schon 2022 ging es bei GW999m um Transparenz
Die Diskussion um GW999m im Oberallgäu ist nicht neu.
Bereits 2022 beschäftigte der Wolf das Landratsamt Oberallgäu. Nach damaligen Angaben schien sich GW999m von wildlebenden Beutetieren zu ernähren.
Die damalige Landrätin Indra Baier-Müller forderte einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf und eine transparente Kommunikation. Ihre Position:
„Ohne pragmatisches Wolfsmanagement kommen wir alle nicht weiter.“
Vier Jahre später ist Christian Wilhelm Landrat und aus der Diskussion über Wolfsmanagement ist eine konkrete Abschussmöglichkeit geworden.
Damit stellt sich auch die Frage:
Wie transparent ist das Wolfsmanagement im Oberallgäu heute?
Welche Kriterien entscheiden darüber, welcher Wolf getötet werden darf? Und wie wird anschließend festgestellt, ob die Maßnahme erfolgreich war?
Was passiert 2027?
Laut BR kann sich der Landkreis vorstellen, eine solche Verfügung künftig jeweils zu Beginn der Sommersaison erneut zu erlassen.
Das wirft eine einfache Frage auf:
Wenn 2027 wieder dieselbe Maßnahme notwendig wird, was hat der erste Abschuss dauerhaft verändert?
Die Topografie der Allgäuer Alpen bleibt. Weitere Wölfe können einwandern.
Christian Wilhelm spricht von „Maß und Ziel“.
Das Maß kennen wir: zunächst ein Wolf.
Herr Wilhelm, was genau ist das Ziel – und woran können wir erkennen, dass es erreicht wurde?
Denn eine Maßnahme lässt sich erst beurteilen, wenn vorher klar ist, was sie verändern soll.
Und nach vier Jahren Diskussion über GW999m bleibt eine zweite Frage:
Wie viel von der 2022 im Oberallgäu eingeforderten Transparenz findet sich im Wolfsmanagement von 2026 wieder?
GW999m: Ein Wolf darf sterben – aber welches Problem löst sein Abschuss?
GW999m oder ein anderer Wolf – wer darf im Oberallgäu erschossen werden?