Hornisgrinde-Wolf Grindi: Warum nächtliche Präsenz kein Wolfsschutz sein muss
Ein aktueller Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) über regionale Wolfsschützer wirft eine Frage auf, die über den Hornisgrinde-Wolf hinausgeht: Wie viel menschliche Präsenz verträgt Naturschutz – gerade wenn sie mit Naturschutz begründet wird?
Im BNN-Bericht erklären Mitglieder des „Team Wolf", weiterhin zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten im Höhengebiet unterwegs zu sein. Zugleich zweifeln sie an aktuellen Sichtungsmeldungen und fordern mehr Transparenz über deren Herkunft und Verifizierung – eine legitime Forderung, wenn Sichtungen später zur Bewertung des Verhaltens von GW2672m herangezogen werden.
Die Aussage zur Präsenz bei Tag und Nacht wirft jedoch eine zweite Frage auf.
Der Nationalpark ist nicht nur Lebensraum von Grindi
Der Hornisgrinde-Wolf ist ein wichtiger Teil des Ökosystems – aber nur eine von vielen Arten im Nationalpark Schwarzwald. Der Park selbst begründet sein Wegekonzept ausdrücklich mit dem Schutz von Wildtieren und der Schaffung beruhigter Bereiche. Ruhe ist damit kein Nebenaspekt des Naturschutzes, sondern Teil des Schutzkonzepts – unabhängig davon, mit welcher Motivation jemand den Park betritt.
Wer einen Wolf schützen will, verfolgt ein anderes Ziel als jemand, der ihm nachstellt. Für ein Wildtier bedeutet menschliche Anwesenheit aber zunächst einmal genau das: menschliche Anwesenheit. Deshalb sollte gerade der Wolfsschutz fragen, wann die eigene Präsenz tatsächlich notwendig ist.
Eine Entnahmephase ist etwas anderes als die heutige Situation
Während der früheren Entnahmephase war die Situation außergewöhnlich: Menschen im Höhengebiet wollten eine unmittelbar bevorstehende Tötung des Hornisgrinde-Wolfs verhindern. Über Methoden und Rechtmäßigkeit lässt sich streiten, die Motivation war zumindest nachvollziehbar.
Diese unmittelbare Situation besteht derzeit nicht. Es sollte deshalb nicht der Eindruck entstehen, nächtliche Präsenz im Höhengebiet sei gegenwärtig notwendig, um Grindi zu schützen – dafür gibt es keinen erkennbaren Nachweis. Nächtliches Wandern schützt einen Wolf nicht automatisch, und möglichst umfassende menschliche Präsenz ist nicht automatisch besserer Artenschutz.
Ruhe gehört ebenfalls zum Artenschutz
Der Nationalpark Schwarzwald macht deutlich, welchen Stellenwert störungsarme Räume haben: Bereiche werden für Wildtiere bewusst beruhigt, selbst Nachtjagd ist ausgeschlossen, weil Tiere Ruhe brauchen.
Wenn Ruhe für Wildtiere ein Schutzgut ist, warum sollte ausgerechnet Wolfsschutz eine möglichst weitgehende Präsenz bei Tag und Nacht benötigen?
Es geht dabei nicht darum, einzelnen Personen einen konkreten Schaden an Tieren vorzuwerfen – dafür bräuchte es Nachweise. Es geht um Verhältnismäßigkeit: Besteht keine unmittelbare Gefahr für den Hornisgrinde-Wolf, muss der Nutzen nächtlicher Präsenz gegen das Ruhebedürfnis des gesamten Lebensraums abgewogen werden.
Grindi schützen heißt auch seinen Lebensraum schützen
Die Diskussion um GW2672m darf nicht dazu führen, dass sich Naturschutz auf ein einzelnes Tier verengt. Grindi gehört zu diesem Ökosystem – ebenso wie Rothirsche, Rehe, Auerhühner, Eulen, Fledermäuse und zahlreiche weitere Arten. Ein konsequenter Wolfsschutz müsste deshalb einen einfachen Grundsatz akzeptieren:
So viel menschliche Präsenz wie nötig – und so wenig wie möglich.
Transparenz über Wolfssichtungen einzufordern, ist richtig; Behörden und Nationalpark sollten nachvollziehbar erklären können, welche Meldungen vorliegen und wie sie bewertet werden. Doch Transparenz lässt sich tagsüber einfordern. Politischer Dialog braucht keine Nachtwanderung, und die Beobachtung eines Wolfs sollte nicht selbst zum Anlass werden, seinen Lebensraum dauerhaft stärker aufzusuchen.
Vielleicht ist deshalb gerade jetzt eine andere Form des Wolfsschutzes gefragt: Nicht Grindi suchen. Nicht seine Anwesenheit durch eigene Anwesenheit überprüfen wollen. Sondern ihm – und den anderen Wildtieren des Nationalparks – Raum lassen.
Nationalpark Schwarzwald: Wildtiere, Wege und menschliche Präsenz
Grindi und die Entnahme: Warum eine zweite Abschussphase nicht zwangsläufig ist