Vergrämung Grindi: Was das BfN-Konzept wirklich sagt

Vergrämung beim Hornisgrinde-Wolf Grindi: Was das BfN-Konzept zur Wirksamkeit sagt

Die geplante **Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) ** lässt sich anhand des BfN-Skripts 502 „Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten“ überprüfen. Das 2018 veröffentlichte Konzept der DBBW wurde ausdrücklich als Handreichung für die zuständigen Behörden entwickelt und greift dabei auch auf Erfahrungen aus Schweden zurück. Das BfN führt das Dokument weiterhin als wissenschaftliche Handreichung zur Einschätzung von Wolfsverhalten.

Dabei zeigt das Dokument selbst erhebliche Grenzen der Vergrämung: Sie ist keine universelle Lösung, benötigt wiederholte und präzise gesetzte negative Reize und setzt Situationen voraus, in denen der Wolf überhaupt erreichbar ist. Zum damaligen Wissensstand gab es keine veröffentlichten Studien, mit denen die Effektivität von Vergrämungsmaßnahmen bei Wölfen untersucht worden war. Selbst die schwedischen Erfahrungen ließen keine eindeutige Bewertung ihrer Wirksamkeit zu.

Vergrämung beim Hornisgrinde-Wolf Grindi: Was das BfN-Konzept zur Wirksamkeit sagt

 

Grindi vergrämen: Was passiert, wenn der Wolf bereits vorher ausweicht?

Vergrämung bedeutet nicht einfach, einen Wolf zu vertreiben. Ziel ist eine negative Konditionierung: Der Wolf soll ein bestimmtes eigenes Verhalten mit einer unangenehmen Erfahrung verbinden und dieses Verhalten anschließend vermeiden.

Dafür reicht ein einmaliges Vertreiben ausdrücklich nicht. Der Wolf muss in klar erkennbaren Situationen wiederholt negativen Reizen ausgesetzt werden und verstehen können, welches eigene Verhalten diese Konsequenz ausgelöst hat. Gleichzeitig schwächen Situationen ohne entsprechende Konsequenz den gewünschten Lerneffekt wieder ab.

1. Die Distanz ist entscheidend

Das BfN-Konzept definiert Begegnungen zwischen Wolf und erkennbarem Menschen bei höchstens 30 Metern als Nahbegegnungen. Diese sind ausdrücklich nicht automatisch problematisch. Bei den meisten Nahbegegnungen werde sich ein Wolf zurückziehen, sobald er den Menschen erkannt hat.

Erst wenn ein erwachsener Wolf wiederholt Menschen unter 30 Meter toleriert oder sich ihnen aktiv auf diese Entfernung nähert, könne dies auf starke Habituierung oder positive Konditionierung hinweisen.

Genau diese Distanz spielt gleichzeitig bei der Vergrämung eine Rolle: Das Konzept hält eine solche Maßnahme nur dann für realistisch, wenn sich Menschen dem Wolf auf weniger als 30 Meter nähern können.

2. Bei Vergrämungsmunition wird das Fenster noch kleiner

Ein starker negativer Reiz durch ein Projektil könnte theoretisch wirksamer sein als Knall oder Licht. Ob dies tatsächlich die effektivere Methode ist, konnte laut BfN-Konzept jedoch nicht getestet werden.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Gummi- oder Plastikschrote können laut Dokument nur auf sehr kurze Distanz von maximal etwa 20 Metern eingesetzt werden. Andere Munition kann bei falscher Entfernung erhebliche Verletzungen verursachen oder sogar tödlich wirken.

Die Durchführung verlangt deshalb nicht nur die Begegnung mit dem Wolf, sondern eine geeignete Entfernung, präzise Distanzbeurteilung und einen kontrollierten Treffer.

3. Ein einmaliger Erfolg wäre noch keine erfolgreiche Vergrämung

Auch wenn Grindi einmal getroffen würde und flüchtete, wäre damit noch nicht gezeigt, dass eine negative Konditionierung erreicht wurde.

Das BfN-Konzept verlangt grundsätzlich Wiederholungen. Timing und Genauigkeit müssen so stimmen, dass das Tier den negativen Reiz mit seinem eigenen Verhalten verbindet – und nicht beispielsweise nur mit einer bestimmten Person oder einer ungewöhnlichen Situation.

Das macht die räumliche Situation entscheidend.

Kehrt ein Wolf regelmäßig an einen vorhersehbaren Ort zurück, kann dort auf ihn gewartet werden. Bewegt er sich dagegen über eine große Fläche und tritt das fragliche Verhalten an unterschiedlichen Orten auf, beschreibt das BfN die Durchführung als nahezu unmöglich: Das Tier ist beim Eintreffen des Teams meist bereits verschwunden.

4. Flieht der Wolf vor dem Team, entsteht ein weiteres Problem

Selbst wenn der Wolf noch vor Ort ist, erwartet das Konzept, dass er wahrscheinlich flieht, sobald er erkennt, dass Menschen gezielt auf ihn zukommen.

Gelingt trotzdem ein Beschuss, könnte der Wolf den negativen Reiz außerdem nicht mit seinem ursprünglichen Verhalten gegenüber normalen Spaziergängern verbinden, sondern mit der ungewöhnlichen Situation eines sich gezielt nähernden Vergrämungsteams.

Für solche Fälle beurteilt das BfN-Konzept die Erfolgsaussichten ausdrücklich als gering.

5. Auch die schwedische Erfahrung liefert keinen einfachen Erfolgsnachweis

Schweden verfügte laut Bericht wahrscheinlich über die größte europäische Erfahrung mit der Vergrämung großer Beutegreifer. Trotzdem konnten selbst die schwedischen Fachleute die Effektivität ihrer Maßnahmen nur schwer einschätzen.

Schüsse in die Luft oder Feuerwerkskörper führten bei Wölfen zwar zur unmittelbaren Flucht. Ein anhaltender Effekt wurde jedoch nicht beobachtet.

Damit ist eine kurzfristige Fluchtreaktion nicht mit einer langfristigen Verhaltensänderung gleichzusetzen.

6. Was bedeutet das konkret für Grindi?

Aus dem BfN-Konzept ergeben sich deshalb vor einer Vergrämung von GW2672m mindestens fünf überprüfbare Fragen:

Welches konkrete Verhalten Grindi soll verändert werden?
Kann ein Vergrämungsteam ihn unter realen Bedingungen zuverlässig auf weniger als 30 beziehungsweise 20 Meter erreichen?
Wie sollen die für eine Konditionierung notwendigen Wiederholungen hergestellt werden?
Welche beobachtbare Verhaltensänderung gilt vorher definiert als Erfolg?
Wie wird zwischen erfolgreicher Vergrämung und bereits vorhandenem Ausweichverhalten unterschieden?

Der letzte Punkt ist besonders wichtig.

Das BfN-Konzept enthält dafür selbst einen bemerkenswerten Satz: Kann man sich dem betreffenden Wolf nicht auf 30 Meter nähern, soll die Einschätzung der potenziellen Gefahr dieses Individuums überprüft werden.

Das Vergrämungs-Paradox beim Hornisgrinde-Wolf

Damit entsteht bei Grindi eine zentrale Frage:

Für eine Vergrämung muss der Hornisgrinde-Wolf Menschen zunächst nahe genug an sich heranlassen. Weicht er ihnen vorher aus, wird die Durchführung schwierig oder unmöglich – gleichzeitig kann genau dieses Ausweichen für die Bewertung seines Verhaltens relevant sein.

Das BfN-Skript belegt nicht, dass Vergrämung grundsätzlich wirkungslos ist. Eine solche Aussage wäre zu weitgehend.

Es zeigt jedoch, dass erfolgreiche Vergrämung an enge Voraussetzungen gebunden ist und dass ihre Wirksamkeit bei Wölfen wissenschaftlich keineswegs einfach belegt war. Das Bundesumweltministerium verweist auch 2026 weiterhin auf das BfN-Skript 502 bei der Beurteilung auffälligen Wolfsverhaltens.

Deshalb sollte bei GW2672m nicht nur dokumentiert werden, dass eine Vergrämung versucht wurde.

Entscheidend ist, ob vorher transparent definiert wurde:

Was soll sich bei Grindi verändern, wie soll diese Veränderung erreicht werden und anhand welcher Kriterien wird anschließend festgestellt, ob die Vergrämung tatsächlich erfolgreich war oder gescheitert ist?

Hornisgrinde-Wolf Vergrämung nach BfN-Konzept

GW2672m: Vergrämung im Nationalpark Nordschwarzwald

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