Hornisgrinde-Wolf Grindi am 23.09.2026: Aktueller Stand, Vergrämung und was wir jetzt tun können

Stand 23. September 2026: Für den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist eine weitere Vergrämung angekündigt. Nach unseren bisherigen Beobachtungen gibt es derzeit jedoch keine belastbaren Hinweise darauf, dass diese bereits begonnen hat. Eine erneute Entnahme ist aktuell nicht beschlossen. Marion Gentges hatte im August erklärt, dass zunächst eine Vergrämung versucht werden soll und bei deren Scheitern eine Entnahme folgen könnte. Gleichzeitig wurde auch ein möglicher „Hard Release“ öffentlich diskutiert. Entscheidend ist deshalb die Trennung zwischen dem, was angekündigt, tatsächlich durchgeführt und lediglich diskutiert wird.

Nach einem Facebook-Beitrag gestern und der Mahnwache in Bühl mit rund 40 Teilnehmern halte ich es für wichtig, die Situation einzuordnen: Wo stehen wir wirklich, was können wir jetzt tun – und was könnte als Nächstes passieren?

Hornisgrinde-Wolf Grindi: Was können wir am 23. September 2026 konkret tun?

Wir können auf den freigegebenen Wegen präsent sein, beobachten und dokumentieren.

Dabei gelten klare Grenzen: Gesperrte Wege und Bereiche sind tabu. Eine Vergrämung darf nicht behindert werden. Kameras oder andere Einrichtungen dürfen nicht berührt werden. Wir suchen Grindi nicht aktiv und versuchen nicht, eine Begegnung herbeizuführen.

Dokumentation ist unsere stärkste Methode.

Dazu gehören auch Nullsichtungen. Wer mehrere Stunden im Gebiet unterwegs ist und keinen Wolf sieht, kann Route, Zeitraum und Beobachtungen dokumentieren. Eine einzelne Nullsichtung sagt wenig. Viele dokumentierte Wanderungen können jedoch ein differenzierteres Bild davon ergeben, wie häufig Menschen Grindi auf den öffentlichen Wegen tatsächlich begegnen.

Bei Grindi-Wolf bieten wir deshalb auch die Möglichkeit, solche Beobachtungen zu veröffentlichen.

Grindi schützen heißt auch, den Nationalpark zu schützen

Der Nationalpark Schwarzwald ist weit mehr als der Lebensraum eines einzelnen Wolfs. Er ist ein vielfältiges Ökosystem mit zahlreichen seltenen und störungsempfindlichen Tier- und Pflanzenarten.

Deshalb bleiben wir auf den freigegebenen Wegen, hinterlassen keinen Müll und verzichten auf Nachtbeobachtungen. Wo möglich, sollten auch unnötige Aktivitäten während der Dämmerung vermieden werden.

Vor allem gilt: Wir suchen Grindi nicht aktiv.

Wir wandern auf den normalen Wegen und dokumentieren, was wir dort tatsächlich beobachten. Der Schutz Grindis darf nicht auf Kosten seines Lebensraums und anderer Arten erfolgen.

Was tun, wenn man Grindi begegnet?

Eine Begegnung mit Grindi ist nicht das Ziel einer Wanderung.

Kommt er dennoch zu nahe, sollte man Abstand herstellen und ihm durch entschlossenes Auftreten deutlich signalisieren, Abstand zu halten. Eine Begegnung sollte nicht für Fotos oder Videos verlängert werden.

Nicht hinterhergehen, nicht anlocken, nicht füttern und keine weitere Begegnung provozieren.

Nationalpark und Monitoringstellen empfehlen, Sichtungen zu melden. Meine persönliche Haltung dazu ist zurückhaltender. Sicherheitsrelevante Situationen sollten jedoch gemeldet werden.

Wie sind wir an diesen Punkt gekommen?

Im August erklärte Marion Gentges öffentlich, dass zunächst erneut versucht werden soll, Grindi zu vergrämen. Sollte dies nicht funktionieren, könne am Ende eine Entnahme stehen.

Gleichzeitig gibt es Berichte über sehr geringe Abstände zwischen Grindi und Menschen. Nicht jede dieser berichteten Begegnungen lässt sich anhand öffentlich verfügbarer Informationen unabhängig nachvollziehen.

Der Nationalpark kündigte einen weiteren Vergrämungsversuch an und forderte dazu auf, diesen nicht zu behindern. Auch Wolfsschützer wurden aufgefordert, sich von einer solchen Maßnahme fernzuhalten.

Das wirft eine praktische Frage auf: Was bedeutet „fernbleiben“, solange öffentlich zugängliche Wanderwege nicht gesperrt sind und das Gebiet weiterhin regulär von Wanderern genutzt wird?

Für uns ist die Grenze eindeutig:

Normales Wandern auf geöffneten Wegen ist etwas anderes als die Behinderung einer Maßnahme.

Was bedeutet die Diskussion über einen „Hard Release“?

Zusätzliche Aufmerksamkeit entstand, als im Zusammenhang mit der geplanten Vergrämung auch ein sogenannter „Hard Release“ öffentlich diskutiert wurde.

Hier muss sauber unterschieden werden:

Diskutiert bedeutet nicht beschlossen – und beschlossen bedeutet nicht durchgeführt.

Solange keine entsprechenden Informationen vorliegen, sollten wir deshalb nicht behaupten, dass ein Hard Release tatsächlich geplant ist oder stattfindet.

Wo stehen wir am 23. September 2026?

Nach unseren bisherigen Beobachtungen gibt es derzeit keine belastbaren Anzeichen dafür, dass die angekündigte Vergrämung bereits begonnen hat.

Das schließt Vorbereitungen nicht aus. Es bedeutet lediglich, dass wir eine laufende Maßnahme momentan nicht belegen können.

Sollte die Vergrämung stattfinden und anschließend als gescheitert bewertet werden, wird ihre Dokumentation entscheidend.

Was wurde durchgeführt? Über welchen Zeitraum? Wie häufig? Wie verhielt sich Grindi vorher und danach? Und anhand welcher Kriterien wurde Erfolg oder Misserfolg festgestellt?

Diese Fragen sind besonders wichtig, wenn das Ergebnis später als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen sollte.

Was passiert, wenn die Vergrämung scheitert?

Eine gescheiterte Vergrämung bedeutet nicht automatisch, dass unmittelbar eine Entnahme erfolgt.

Dafür wären weitere behördliche Schritte notwendig.

Die Naturschutzinitiative hat angekündigt, gegen eine neue Abschussgenehmigung rechtlich vorzugehen.

Der mögliche weitere Ablauf wäre deshalb:

Vergrämung → Bewertung → mögliche neue behördliche Entscheidung → gegebenenfalls gerichtliche Überprüfung.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist heute offen.

Was würde eine erneute Entnahme für Grindi bedeuten?

Wir hoffen, dass es nicht dazu kommt. Dennoch sollte auch dieses mögliche Szenario nüchtern betrachtet werden.

Die Topografie des Nordschwarzwalds ist ein wichtiger Faktor: dichter Wald, steile Hänge, wechselndes Gelände und teilweise sehr kurze Sichtachsen. Bereits die Beobachtung eines einzelnen mobilen Wolfs ist unter diesen Bedingungen schwierig.

Das ist keine Garantie für Grindi. Aber die Landschaft sollte bei der Einschätzung der Situation nicht unterschätzt werden.

Bei Grindi-Wolf beschäftigen wir uns seit der vergangenen Entnahmephase intensiv mit diesem Gebiet und haben unsere Beobachtungen und Erfahrungen dokumentiert. Dieses Wissen hilft uns, zukünftige Entwicklungen besser einzuordnen.

Auch bei einer erneuten Entnahme blieben unsere Grenzen dieselben: keine gesperrten Bereiche betreten, keine Maßnahmen behindern und nur dort beobachten und dokumentieren, wo dies legal und ohne Eingriff möglich ist.

Die Situation ist nicht so hoffnungslos, wie sie erscheint

In sozialen Medien kann schnell der Eindruck entstehen, Grindis Abschuss stehe unmittelbar bevor und man könne nichts mehr tun.

So weit sind wir derzeit nicht.

Angekündigt ist eine weitere Vergrämung. Ob, wann und wie sie durchgeführt wird und wie ihr Ergebnis bewertet werden könnte, sind offene Fragen. Erst danach könnte eine neue Entnahmeentscheidung folgen, gegen die wiederum rechtliche Schritte angekündigt wurden.

Unsicherheit kann schnell ein Gefühl der Hilflosigkeit erzeugen. Deshalb sollten wir uns auf das konzentrieren, was wir heute tatsächlich tun können:

Auf den freigegebenen Wegen wandern. Die Natur respektieren. Beobachten. Dokumentieren.

Wir müssen Grindi dabei nicht sehen.

Auch mehrere Stunden im Wolfsgebiet ohne Wolfssichtung sind eine Beobachtung und können dokumentiert werden.

Präsenz ist keine Suche. Beobachtung ist keine Nachstellung. Dokumentation ist kein Eingriff.

Das ist der Ansatz, den wir bei Grindi-Wolf verfolgen.

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