Grindi und der Nationalpark: Ist die Situation noch unter Kontrolle?
Rund um den Hornisgrinde-Wolf Grindi (GW2672m) erscheinen immer neue Aussagen: regelmäßige Sichtungen, Annäherungen unter 30 Metern, mehrfach weniger als zehn Meter, neue Vergrämungsversuche und inzwischen ein möglicher „Hard Release“.
Gleichzeitig bleibt öffentlich schwer nachvollziehbar, welche aktuellen Begegnungen dokumentiert wurden, wie Sichtungsmeldungen überprüft werden, wer über die einzelnen Maßnahmen entscheidet und nach welchen Kriterien Erfolg oder Scheitern festgestellt werden soll.
Ist der Nationalpark Schwarzwald mit der Situation überfordert? Das können wir nicht beurteilen. Aber die offenen Fragen werden mehr – und die möglichen Konsequenzen für GW2672m immer weitreichender.
Was wissen wir über die aktuellen Sichtungen?
Am 7. August schrieb der Nationalpark, man habe in den vergangenen Wochen „immer wieder von Sichtungen gehört“. Gleichzeitig erklärte er, auf solche Meldungen angewiesen zu sein, um die Situation einzuschätzen und Vergrämungsversuche planen zu können.
Am 31. August berichtet der Südkurier aus der Besucherinformation in Herrenwies. Auf die Frage, ob Besucher von Sichtungen Grindis berichten, lautet die Antwort:
„Regelmäßig.“
Im selben Artikel steht:
„Grindi kam mehrfach näher als zehn Meter heran.“
Damit beginnen die Fragen.
Wie viele Sichtungen wurden im Sommer 2026 gemeldet?
Wie viele davon wurden überprüft?
Wie viele konnten tatsächlich GW2672m zugeordnet werden?
Welche Entfernungen wurden dokumentiert?
Und vor allem:
Wann kam Grindi im Sommer 2026 mehrfach näher als zehn Meter an Menschen heran?
Für frühere Begegnungen gibt es behördliche Angaben. Das Umweltministerium dokumentierte während der Ranzzeit Annäherungen „bis auf einen Abstand von wenigen Metern“.
Doch sind das dieselben Begegnungen, auf die sich der Südkurier heute bezieht?
Oder gab es im Sommer 2026 neue Begegnungen unter zehn Metern?
Falls ja: Wo sind sie dokumentiert?
Wie werden Sichtungen beim Nationalpark dokumentiert?
Der Nationalpark bittet ausdrücklich darum, Begegnungen zu melden.
Doch was geschieht danach?
Wird jede Meldung protokolliert?
Wer überprüft sie?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit aus einer Meldung eine bestätigte Sichtung wird?
Wie wird festgestellt, dass tatsächlich GW2672m beobachtet wurde?
Wird die Entfernung zum Menschen dokumentiert?
Wird zwischen einem Wolf, der sich einem Menschen nähert, und einem Menschen, der sich einem Wolf nähert, unterschieden?
Und wo können diese Daten eingesehen werden?
Bereits für die Jahre 2024–2025 haben wir auf eine Lücke in der öffentlich nachvollziehbaren Dokumentation des Nationalparks hingewiesen.
GW2672m und der Nationalpark: die dokumentierte Lücke 2024–2025
Wie sieht die Dokumentation heute aus?
Wer entscheidet über die Vergrämung?
Auch die Zuständigkeiten werfen Fragen auf.
Die FVA übernimmt Monitoring und fachliche Bewertung. Entscheidungen über Managementmaßnahmen werden auf ministerieller Ebene getroffen.
Der Nationalpark wiederum sammelt Sichtungsmeldungen und erklärt, diese auch für die Planung von Vergrämungsversuchen zu benötigen.
Das Umweltministerium hatte die FVA mit der Entwicklung angepasster Vergrämungskonzepte beauftragt.
Inzwischen wird öffentlich über einen Hard Release gesprochen.
Wer hat diese Methode für GW2672m vorgeschlagen?
Wer hat sie fachlich bewertet?
Wer genehmigt sie?
Welche Rolle hat der Nationalpark?
Wer legt fest, welche aversiven Reize eingesetzt werden dürfen?
Und wer dokumentiert anschließend, was tatsächlich durchgeführt wurde?
Was hat sich beim Fang von Grindi geändert?
Für einen Hard Release müsste Grindi zunächst gefangen werden.
Genau das ist bisher nicht gelungen.
Seit Juli 2024 wurden nach Angaben des Umweltministeriums Fußfallen an 28 verschiedenen Standorten eingesetzt. Einmal geriet Grindi in eine Falle und konnte sich wieder befreien. Weitere Fang- und Besenderungsversuche scheiterten.
Das Ministerium bezeichnete die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Fangs mit einer Fußfalle schließlich als sehr gering.
Was hat sich seitdem geändert?
Gibt es eine neue Fangmethode?
Gibt es neue Erkenntnisse über Grindis Verhalten?
Ist ein erfolgreicher Fang heute wahrscheinlicher?
Und wenn nicht:
Wie soll ein Hard Release überhaupt durchgeführt werden?
Wann gilt eine Vergrämung als gescheitert?
Diese Frage wird besonders wichtig, weil Agrarministerin Marion Gentges öffentlich die Konsequenz formuliert hat: Noch einmal Vergrämung – gelingt sie nicht, steht am Ende möglicherweise der Abschuss.
Aber wann ist eine Vergrämung gescheitert?
Wenn Grindi vergrämt wurde und sein Verhalten anschließend unverändert blieb?
Wenn man ihn nicht finden konnte?
Wenn man ihn nicht nahe genug für eine Vergrämung erreichen konnte?
Oder wenn eine fangabhängige Methode überhaupt nicht durchgeführt werden konnte, weil Grindi nicht gefangen wurde?
Wer definiert diese Kriterien – und wo sind sie veröffentlicht?
Ist der Nationalpark mit Grindi überfordert?
Wir wissen es nicht.
Aber nach mehr als zwei Jahren mit GW2672m bleiben ungewöhnlich grundlegende Fragen offen:
Welche aktuellen Begegnungen sind dokumentiert?
Woher kommen die mehrfachen zehn Meter?
Wie werden Sichtungen überprüft?
Wer entscheidet über den Hard Release?
Wie soll Grindi gefangen werden?
Und wann gilt eine Vergrämung überhaupt als gescheitert?
Je schwerwiegender die geplanten Maßnahmen werden, desto wichtiger wird die Antwort auf diese Fragen.
Denn bevor über einen möglichen Hard Release oder erneut über eine Entnahme gesprochen wird, sollte für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein:
Auf welcher dokumentierten Grundlage werden diese Entscheidungen getroffen?
Grindi unter zehn Metern: Wo ist die Dokumentation?
Gentges, Grindi und der Hard Release: Wie weit darf die Vergrämung gehen?