Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfs: Was ist bekannt, was bleibt offen? – Stand 27.08.2026
In den vergangenen Tagen sind unterschiedliche Informationen zur geplanten weiteren Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m veröffentlicht worden.
Dabei stammen die Aussagen aus verschiedenen Quellen: vom Nationalpark Schwarzwald, von der Naturschutzinitiative e. V. (NI), von der FVA über den Schwarzwälder Boten und von Wolfsschutz-Deutschland.
Die Aussagen überschneiden sich teilweise, sind aber nicht identisch.
Deshalb dokumentieren wir hier den öffentlich nachvollziehbaren Informationsstand am 27. August 2026 und unterscheiden zwischen bestätigten Angaben, Aussagen einzelner Organisationen und bislang offenen Fragen.
7. August: Nationalpark bestätigt weitere Vergrämungsversuche und Austausch mit Experten
Eine wichtige offizielle Grundlage ist der Beitrag des Nationalparks Schwarzwald vom 7. August 2026:
Nationalpark Schwarzwald: „Wolf auf der Hornisgrinde beschäftigt Menschen und Behörden weiter“
Der Nationalpark bestätigt darin, dass weitere Versuche geplant sind, GW2672m auf Abstand zu Menschen zu bringen.
Wildtiermanager Raffael Kratzer erklärt außerdem, dass man sich in den vergangenen Monaten mit Experten in Deutschland und Europa ausgetauscht und deren Einschätzung eingeholt habe.
Der Nationalpark steht nach eigenen Angaben gemeinsam mit der FVA im engen Austausch über das weitere Vorgehen.
Nationalparkleiter Berthold Reichle beschreibt das Ziel als Versuch herauszufinden, ob sich das bereits ausgewachsene Tier noch „umtrainieren“ lässt.
Gleichzeitig macht der Nationalpark deutlich, dass der Ausgang unsicher ist: Experten bezweifeln demnach, dass ein ausgewachsener Wolf noch erfolgreich umtrainiert werden kann.
Damit ist bereits Anfang August öffentlich belegt:
- Experten aus Deutschland und Europa wurden konsultiert.
- Nationalpark und FVA stehen im Austausch.
- weitere Vergrämungsversuche werden vorbereitet;
- Ziel ist eine dauerhafte Distanz des Wolfes zu Menschen;
- ein Erfolg wird nicht vorausgesetzt.
21. August: Naturschutzinitiative fordert Vergrämung statt Abschuss
Am 21. August veröffentlichte die Naturschutzinitiative e. V. einen eigenen Beitrag:
Naturschutzinitiative: „Hornisgrinde-Wolf durch Vergrämung schützen!“
Die NI spricht sich darin für die Vergrämung als Alternative zu einem möglichen Abschuss aus.
Ein wesentlicher Teil ihrer Argumentation betrifft das Verhalten von Menschen: Kontakte mit dem Wolf sollen vermieden werden, weil positive Erfahrungen mit Menschen den Erfolg einer Vergrämung beeinträchtigen könnten.
Damit bewegt sich dieser Beitrag grundsätzlich innerhalb des Rahmens, den auch der Nationalpark beschreibt.
25. August: NI veröffentlicht deutlich konkretere Informationen
Am 25. August folgte auf der Facebook-Seite der Naturschutzinitiative eine wesentlich konkretere Darstellung.
Die NI schreibt dort, es werde sich nicht um eine „normale“ Vergrämungsmaßnahme handeln. Weiter heißt es:
„Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten werden im Vorfeld ein Konzept und Vorgehen entwickeln, das auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt sein soll.“
Das geht über die zuvor öffentlich bekannten Informationen hinaus.
Der Nationalpark hatte zwar bereits bestätigt, Experten aus Deutschland und Europa konsultiert zu haben. Die NI beschreibt nun aber „zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten“, die im Vorfeld ein speziell auf GW2672m abgestimmtes Konzept und Vorgehen entwickeln sollen.
Eine Quelle für diese konkreten Informationen nennt die NI in ihrem Beitrag nicht.

Deshalb können wir derzeit nicht nachvollziehen, woher diese zusätzlichen Angaben stammen.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Angaben falsch sind. Sie lassen sich anhand der uns derzeit bekannten öffentlichen Quellen lediglich nicht unabhängig verifizieren.
26. August: Wolfsschutz-Deutschland hinterfragt die Darstellung der NI
Am 26. August reagierte Wolfsschutz-Deutschland mit einem eigenen Beitrag:
Wolfsschutz greift insbesondere die nicht genannten Wissenschaftler und Experten auf und stellt Fragen nach deren Identität und institutioneller Einbindung.
Der Beitrag geht allerdings darüber hinaus und entwickelt die These, die Darstellung der Vergrämung könne möglicherweise dazu beitragen, einen späteren Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs vorzubereiten oder zu legitimieren.
Für unsere Dokumentation ist hier eine Trennung notwendig:
Die Fragen nach den nicht genannten Experten ergeben sich unmittelbar aus dem NI-Beitrag.
Die weitergehende Interpretation eines möglichen „Vergrämungs-Narrativs“ ist dagegen eine Bewertung von Wolfsschutz-Deutschland. Für diese These liegt uns derzeit kein unabhängiger Nachweis vor.
26. August: FVA beschreibt gegenüber dem Schwarzwälder Boten mögliche Maßnahmen
Am selben Tag erschien ein weiterer wichtiger Beitrag:
Schwarzwälder Bote: „So wollen Experten ‚Grindi‘ endlich auf Abstand bringen“
Hier kommt mit Micha Herdtfelder, Leiter des Arbeitsbereichs „Luchs und Wolf“ an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), eine unmittelbar beteiligte Fachinstitution zu Wort.
Herdtfelder bestätigt, dass Vorbereitungen laufen, die Vergrämungsversuche fortzusetzen.
Er erläutert auch das Prinzip: GW2672m müsse das unerwünschte Verhalten konsequent mit negativen Erfahrungen verbinden, ohne zwischenzeitlich wieder positive Erfahrungen mit Menschen oder Hunden zu machen.
Als grundsätzlich mögliche aversive Reize nennt Herdtfelder unter anderem Lärm sowie den Beschuss mit Gummigeschossen oder Paintballmarkierern.
Eine erneute Besenderung sei derzeit nicht geplant.
Der Beitrag liefert damit konkrete und einer benannten Quelle zurechenbare Informationen über mögliche Vergrämungsmethoden.
Er bestätigt jedoch nicht ausdrücklich die konkretere Aussage der NI, dass zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten im Vorfeld ein individuell auf GW2672m zugeschnittenes Konzept entwickeln.
Auch eine entsprechende Expertengruppe, ihre Mitglieder, ein konkreter Maßnahmenplan oder festgelegte Erfolgskriterien werden in dem Artikel nicht genannt.
Stand 27. August: Was können wir verifizieren?
Aus den vier Quellen ergibt sich inzwischen ein relativ klarer gemeinsamer Kern.
Verifizierbar ist:
Weitere Vergrämungsversuche werden vorbereitet. Der Nationalpark steht hierzu mit der FVA im Austausch. Experten aus Deutschland und Europa wurden bereits konsultiert. Ziel ist, GW2672m dazu zu bringen, dauerhaft größere Distanz zu Menschen zu halten.
Die FVA beschreibt negative akustische und haptische Reize als grundsätzlich mögliche Instrumente. Gleichzeitig wird von offizieller Seite selbst darauf hingewiesen, dass eine erfolgreiche Verhaltensänderung bei einem ausgewachsenen Wolf keineswegs sicher ist.
Nicht unabhängig verifizierbar ist derzeit:
Die konkrete Aussage der Naturschutzinitiative vom 25. August, dass „zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten“ im Vorfeld ein speziell auf das Verhalten dieses einzelnen Wolfs abgestimmtes Konzept und Vorgehen entwickeln werden.
Öffentlich ungeklärt bleiben damit insbesondere:
Wer sind diese Wissenschaftler und Wolfsexperten?
Sind damit die vom Nationalpark bereits konsultierten Experten gemeint oder handelt es sich um eine andere Gruppe?
Wer entwickelt und koordiniert das konkrete Vergrämungskonzept?
Welche Maßnahmen sollen tatsächlich eingesetzt werden?
Über welchen Zeitraum soll die Vergrämung erfolgen?
Und anhand welcher Kriterien wird anschließend festgestellt, ob die Vergrämung erfolgreich war oder gescheitert ist?
Dokumentation statt Interpretation
Innerhalb weniger Tage sind aus der allgemeinen Ankündigung weiterer Vergrämungsversuche wesentlich konkretere Aussagen über ein individuell auf GW2672m abgestimmtes Vorgehen entstanden.
Ein Teil davon ist inzwischen durch Aussagen des Nationalparks und der FVA nachvollziehbar. Andere Details sind bislang nur einzelnen Quellen zuzuordnen.
Genau deshalb unterscheiden wir zwischen Quelle, Aussage und Verifikation.
Sollten Nationalpark, FVA, Ministerium, Naturschutzinitiative oder andere beteiligte Stellen weitere Informationen über das geplante Vorgehen veröffentlichen, werden wir diese Dokumentation entsprechend ergänzen.
Stand: 27. August 2026.
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