Grindi-Wolf: Vorbereitung auf eine mögliche Entnahme des Hornisgrinde-Wolfs
Stand: 23.08.2026
Ab heute ändert Grindi-Wolf seine Strategie. Nach den Entwicklungen der vergangenen zwei Wochen bereiten wir uns auf die Möglichkeit einer erneuten Entnahme des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m vor. Es geht dabei nicht darum, Grindi zu suchen oder seinen Aufenthaltsort zu veröffentlichen. Wir dokumentieren stattdessen öffentlich zugängliche Wege, Wildwechselbereiche, mögliche Wildpassagen, Hochsitze, Sichtachsen und die Landschaft zwischen den Nationalparkflächen.
Warum Grindi-Wolf sich jetzt auf eine mögliche Entnahme vorbereitet
Ministerin Marion Gentges hat eine Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfs angekündigt und zugleich eine mögliche Entnahme in Aussicht gestellt, sollte diese nicht zum gewünschten Ergebnis führen.
Ich persönlich habe wenig Vertrauen in diesen Prozess.
Der Begriff „Vergrämung“ klingt eindeutig, bei genauerer Betrachtung bleiben jedoch zentrale Fragen offen: Wie wird sie konkret durchgeführt? Was gilt als Erfolg, was als Misserfolg? Wie lange wird das Verhalten beobachtet? Und wer entscheidet am Ende, ob die Maßnahme gewirkt hat?
Aus den bisherigen Erfahrungen wissen wir zudem, wie schwer es überhaupt ist, diesen Wolf gezielt zu erreichen.
Entschlossene politische Sprache ersetzt keine nachvollziehbare Methodik. Handlungsfähigkeit bedeutet für mich nicht, eine Maßnahme anzukündigen, sondern dass Ziel, Methode, Kriterien und Ergebnis zusammenpassen.
Das Gebiet des Hornisgrinde-Wolfs endet nicht an der Nationalparkgrenze
In der öffentlichen Diskussion ist fast immer nur vom Nationalpark Schwarzwald die Rede. Die Landschaft endet dort aber nicht.
Gerade die Waldflächen zwischen den Nationalparkbereichen sind für unsere Dokumentation interessant. Bei eigenen Begehungen haben wir dort eine hohe Wildaktivität festgestellt: mehrere erkennbare Wildwechselbereiche und eine auffällige Konzentration von Hochsitzen. Zugleich bietet die Geländestruktur entlang verschiedener Wege immer wieder lange, teils tiefe Sichtachsen in den Wald.
Deshalb betrachten wir künftig nicht nur den Nationalpark, sondern den zusammenhängenden Landschaftsraum rund um Hundseck, Unterstmatt und die angrenzenden Waldgebiete.
Was Grindi-Wolf ab dem 23.08.2026 dokumentiert
Wir veröffentlichen schrittweise Karten und Informationen zu:
- öffentlich und legal zugänglichen Wegen und Routen
- beobachteten Wildwechselbereichen und möglichen Wildpassagen
- dokumentierten Hochsitzen
- Geländestrukturen und Sichtachsen
- Nationalparkgrenzen und angrenzenden Waldflächen
Wildpassagen bezeichnen wir dabei als das, was sie sind: eigene Beobachtungen und Geländeeinschätzungen, keine amtlich kartierten Wildkorridore.
Klare Regeln für die Präsenz im Gelände
Unsere Anwesenheit dient ausschließlich der Beobachtung und Dokumentation der Landschaft.
Wir bleiben auf legal zugänglichen Wegen, beachten Sperrungen und behördliche Anordnungen. Begehungen finden ausschließlich bei Tageslicht statt. Hochsitze und anderes Eigentum werden weder betreten noch berührt oder beschädigt. Eine Jagd wird weder behindert noch gestört.
Menschen werden nicht beobachtet oder verfolgt. Fahrzeuge werden nicht verfolgt. Kennzeichen werden nicht erfasst. Bewegungsprofile werden nicht erstellt.
Unsere Routen richten sich auch nicht danach, wo sich Jäger, Einsatzkräfte oder Grindi gerade befinden.
Die Grundlage bleibt: Präsenz. Beobachtung. Dokumentation.
Ab heute beginnt die Vorbereitung
Bei der vergangenen Entnahme war ich in diesem Gebiet nicht ausreichend ortskundig und nicht vorbereitet. Das ändert sich ab dem 23. August 2026.
Wir lernen die Landschaft kennen, dokumentieren die zugänglichen Routen und versuchen, die Struktur der Wildwechselbereiche besser zu verstehen – bevor überhaupt feststeht, ob eine neue Entnahme angeordnet wird.
Kommt keine Entnahme, haben wir einen wichtigen Landschaftsraum besser verstanden. Kommt eine Entnahme, beginnen wir dieses Mal nicht bei null.
Grindi-Wolf: Vorbereitung auf eine mögliche Entnahme
Grindi-Wolf: Routen und Wildwechsel dokumentieren